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VG Frankfurt/Main, 19.01.2000 - 12 E 1804/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 11.08.1993 - 6 C 2.93
Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 19.01.2000 - 12 E 1804/99
Es kann der vom Bundesverwaltungsgericht (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11.08.1993 - 6 C 2.93 - , NVwZ 1994, 486, 488) anerkannte Erfahrungssatz aufgestellt werden, wonach eine Störungsdauer von 1 % der Gesamtzeit den maßgeblichen Durchschnittsprüfling nicht nachhaltig aus seinem Gedankengang herausreißt, so daß auch keine "Anlaufphase" nach Beendigung der Störung berücksichtigt werden muß.Eine "Anlaufphase" nach Beendigung der Störung wird durch den vom Bundesverwaltungsgericht (Bundesverwaltungsgericht, NVwZ 1994, 486, 488) anerkannten Erfahrungssatz berücksichtigt, daß bei einem Ausgleich im Verhältnis von 1:1 der Durchschnittsprüfling erfahrungsgemäß in der Lage ist, seine im Fluß befindliche gedankliche Arbeit auch noch nach Beginn einer erheblichen Störung einen gewissen Zeitraum fortzusetzen und gefaßte Gedanken zu Papier zu bringen.
- BVerwG, 15.01.1993 - 6 B 45.92
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Voraussetzung für …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 19.01.2000 - 12 E 1804/99
Der das Prüfungsrecht beherrschende Grundsatz der Chancengleichheit gebietet die nachträgliche Wiederherstellung gleicher Bedingungen, wenn das Prüfungsverfahren durch äußere Einwirkungen, wie z. B. Lärm, erheblich gestört wird ( vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15.01.1993, 6 B 11.92 und 6 B 45.92, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 310).Der das Prüfungsrecht beherrschende Grundsatz der Chancengleichheit (Artikel 3 Abs. 1 GG i.V.m. Artikel 12 Abs. 1 GG) gebietet die nachträgliche Wiederherstellung gleicher Bedingungen, wenn das Prüfungsverfahren durch äußere Einwirkungen, wie z.B. Lärm, erheblich gestört wird (Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 15.01.1993 - 6 B 11.92 und 6 B 45.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 310).
- BVerwG, 15.01.1993 - 6 B 11.92
Mitwirkungspflicht des Prüflings bei einer schriftlichen ärztlichen Vorprüfung - …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 19.01.2000 - 12 E 1804/99
Der das Prüfungsrecht beherrschende Grundsatz der Chancengleichheit gebietet die nachträgliche Wiederherstellung gleicher Bedingungen, wenn das Prüfungsverfahren durch äußere Einwirkungen, wie z. B. Lärm, erheblich gestört wird ( vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15.01.1993, 6 B 11.92 und 6 B 45.92, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 310).Der das Prüfungsrecht beherrschende Grundsatz der Chancengleichheit (Artikel 3 Abs. 1 GG i.V.m. Artikel 12 Abs. 1 GG) gebietet die nachträgliche Wiederherstellung gleicher Bedingungen, wenn das Prüfungsverfahren durch äußere Einwirkungen, wie z.B. Lärm, erheblich gestört wird (Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 15.01.1993 - 6 B 11.92 und 6 B 45.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 310).
- VG Bayreuth, 05.05.2022 - B 5 E 22.341
Einstweilige Anordnung auf vorläufige Wiedereinstellung in das Beamtenverhältnis …
"Betriebsbedingte Vorgänge", etwa das Sprechen von Mitprüflingen während einer Gruppenprüfung, gehören zu diesen "normalen" Bedingungen, unter denen eine Prüfung erbracht werden soll und die der Prüfling deshalb verkraften muss (vgl. VG Frankfurt, B.v. 19.1.2000 - 12 E 1804/99 - juris).